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Wasserschaden in der Wohnung
14Dec.

Wasserschaden in der Wohnung

Ein Wasserschaden bringt meist enorme Kosten mit sich und sollte nicht vernachlässigt werden. Viele fragen sich, wer für die durch den Wasserschaden entstandenen Kosten an der Mietwohnung aufkommen muss. Dies ist individuell verschieden, es gibt allerdings einige Grundtypen, die man betrachten kann.

Ein durch den Mieter verursachter Schaden nur Nachlässigkeit, wie zum Beispiel zu vergessen, den Wasserhahn abzudrehen, trägt der Mieter selbstverständlich die Kosten. Diese können allerdings durch die private Haftpflichtversicherung, falls eine besteht, abgedeckt werden. Wenn das Wasser auch den Hausrat beschädigt, tritt die Hausratversicherung in Kraft. Diese deckt in der Regel den Neuwert der Gegenstände ab.

Eine andere Ursache für einen Wasserschaden können die Zuleitungen darstellen, auf die der Mieter keinen Einfluss hat. Diese sind Gebäude-bedingt und liegen somit in der Zuständigkeit des Eigentümers. In der Regel schließen Vermieter und Wohnungseigentümer eine Gebäudewasserversicherung ab, die diesen gegen Schäden rund um und im Gebäude absichert. Dies umfasst Schäden durch Rückstau in der Kanalisation, Frostschäden oder einen Rohrbruch außerhalb des Hauses.

Wie ist die Rechtslage im Mehrfamilienhaus

In einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Stockwerken, wird ein Gutachter zuerst die genaue Ursache für den Rohrbruch oder den Wasserschaden klären. Es wird festgestellt, ob ein gemeinschaftlich genutzter Teil diesen Schaden ausgelöst hat, oder ein Leitungsabschnitt des Sonderrechts.

Sämtliche Teile, welche für die Gesamtliegenschaft von grundlegender Bedeutung sind, gehören zwingend zu den gemeinschaftlichen Teilen. Darunter fallen alle Anlagen und Einrichtungen, welche dem Gebrauch oder dem Zugang mehrerer Eigentümer für die Benutzung ihrer Stockwerkeinheiten dienen.

Dies umfasst beispielsweise alle Leitungen für das Wasser und Abwasser inklusive der Abzweigungen zu den Sonderrechtseinheiten. Damit haftet die Gemeinschaft für alle Beschädigungen, die hier auftreten. Wenn der Schaden außerhalb der gemeinschaftlich genutzten Rohre entsteht, wird der Stockwerkeigentümer haftbar gemacht. Für Schäden am Hausrat infolge Wasseraustritts kommt auch bei Stockwerkeigentümern die private Hausratversicherung auf. Auch für Stockwerkeigentümergemeinschaften lohnt sich die Überprüfung des Abschlusses einer Gebäudewasserversicherung.

Was tun bei einem Wasserschaden:

  1. Wasserhähne und –leitungen schließen oder andere schadensmindernde Massnahmen ergreifen
  2. Strom abstellen
  3. Schaden sofort dem Vermieter und der Versicherung melden
  4. Gegenstände sichern
  5. Schäden dokumentieren
  6. Präventionsmassnahmen prüfen


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