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CHE-221.065.443
Wasserschaden wer die Schäden bezahlt
04Jan.

Was muss ich bei einem Wasserschaden tun?

Verfalle nicht in Panik sondern bleibe ruhig und handle schnell.

1. Wasserzufuhr abstellen

Es reicht meistens, die Wasserzufuhr für den betroffenen Hahn abzustellen, um die Ausbreitung des Schadens zu verhindern. Wenn dies keine Wirkung zeigt, müssen Sie den Hauptwasserhahn abstellen.

2. Stromzufuhr unterbrechen

Nehmen Sie die Sicherung für den betroffen Raum oder die betroffenen Räume raus. Wenn Sie dies nicht tun, laufen Sie Gefahr auf einen Kurzschluss und damit verbundenen Brand.

3. Wasser beseitigen

Ausgelaufenes Wasser sollte schnell weggewischt werden. Dies kann bei kleineren Mengen mit Hilfe von einem Eimer und Lappen geschehen. Wenn es sich um große Wassermengen handelt, muss dies abgepumpt oder mit einem Nasssauger gereinigt werden. Im schlimmsten Fall muss die örtliche Feuerwehr kontaktiert werden. Die Kosten werden häufig von der Versicherung übernommen, dies ist aber individuell von Fall zu Fall verschieden.

4. Einrichtung retten

Ihre Einrichtung ist natürlich auch von dem Wasserschaden betroffen und sollte aus dem Weg geräumt werden. Achten Sie auf Stoff und aufgequollenes Holz, da sich hier Schimmel bilden kann. Öffnen Sie Fenster und Türen, da sich so die Luftfeuchtigkeit im Raum reduziert. Falls der Wasserschaden an der Decke ist, können Sie Ihre Möbel mit einer Folie abdecken.

5. Schaden dokumentieren

Es ist sehr wichtig, den Schaden umfassend zu dokumentieren, um dies später der Versicherung zu melden. Machen Sie so viele Fotos wie möglich von allen Schäden und bewahren Sie die beschädigten Gegenstände auf, damit der Gutachter der Versicherung den Schaden gut einschätzen kann.

6. Versicherung informieren

Nun kommt es dazu, mit der Versicherung den Kontakt zu suchen. Wenn das Gebäude nicht Ihnen gehört, müssen Sie außerdem den Vermieter oder die zuständige Hausverwaltung kontaktieren. Führe auf keinen Fall eigenständige Reparaturen vor, denn diese sind nicht von der Versicherung abgedeckt. Die Versicherung wird einen Gutachter schicken, der das weitere Vorgehen bestimmen wird.

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